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Kreditschutz |
Ratenschutz |
Einkommensschutzbrief |
| Antragsstellung leicht gemacht |
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| Voraussetzungen |
- sich voll amortisierender Ratenkredit oder Kfz-Leasingvertrag wurde innerhalb der letzten 6 Monate vor Abschluss des Kreditschutz abgeschlossen
- versicherte Person ist bei Eintritt zwischen 18 und 64 Jahre
- alt, maximale Laufzeit bis 65 Jahre
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- zu versichernde Immobilienfinanzierung als „Hauptvertrag“ wurde innerhalb der letzten 6 Monate vor Abschluss des Ratenschutz abgeschlossen
- versicherte Person ist bei Eintritt zwischen 18 und 64 Jahre alt, maximale Laufzeit bis 65 Jahre
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- Tätigkeit als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
- Eintrittsalter zwischen 18 und 60 (maximale Laufzeit bis 65)
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| Versicherungsumfang |
- max. 1.500 Euro Monatsrate
- max. 75.000 Euro bei Einmalleistung
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- max. 1.500 Euro Monatsrate (Finanzierungsrate und ggf. Zusatzverträge)
- max. 54.000 Euro bei Einmalleistung
- max. 20.000 Euro für die Wertschutzversicherung
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- max. 1.500 Euro Monatsrate bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit
- max. 18.000 Euro (versicherte Rate x 12) als Einmalleistung im Todesfall
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| Leistungsbausteine |
- Basisschutz: Todesfall, schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit) und biometrische Risiken (Tod, Pflegefall, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt und Erwerbsminderung wg. Berufs-,Erwerbs- und Dienstunfähigkeit) sowie Sachrisiken (Unfallinvalidität, Pflege eines Familienangehörigen)
- optional: unverschuldete Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und befristet Beschäftigte
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- Basisschutz: schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Blindheit, Taubheit) und biometrische Risiken (Pflegefall, Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt und Erwerbsminderung wg. Berufs-, Erwerbs- und Dienstunfähigkeit) sowie Sachrisiken (Unfallinvalidität, Pflege eines Familienangehörigen)
- optional: unverschuldete Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und befristet Beschäftigte
- optional: Wertschutz für Immobilien
Wertverlust bzw. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund Zwangsverkauf bei betriebsbedingter Arbeitslosigkeit, Scheidung, beruflicher Versetzung und Insolvenz (Selbstständige) - nur wählbar, wenn gleichzeitig das Risiko Arbeitslosigkeit über den Ratenschutz versichert wird
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- Tod
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit AU/AL: für Arbeitnehmer, d.h. Voraussetzung ist ein bestehendes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
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| Leistungsumfang |
- Einmalleistung in Höhe der Summe der bis zum Ablauf der Versicherungsdauer ausstehenden Raten bei schweren Krankheiten, Tod, Pflegefall, Erwerbsminderung wg. Berufsunfähigkeit, Erwerbs- und Dienstunfähigkeit sowie Unfallinvalidität. Eine evtl. vereinbarte höhere Schlussrate ist nicht versichert.
- Übernahme der versicherten Rate als monatliche Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit (max. bis zum Ende der Versicherungsdauer), Krankenhausaufenthalt (max. 3 Monate), Pflege eines Familienangehörigen (max. 12 Monate), Arbeitslosigkeit (max. 12 Monate). Eine evtl. vereinbarte höhere Schlussrate ist nicht versichert.
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- Einmalleistung in Höhe von 36 Monatsraten bei schweren Krankheiten, Pflegefall, Erwerbsminderung wg. Berufs-, Erwerbs- und Dienstunfähigkeit sowie Unfallinvalidität
- versicherte Rate als monatliche Zahlung bei Arbeitsunfähigkeit (max. 24 Monate), Krankenhausaufenthalt (max. 6 Wochen), Pflege eines Familienangehörigen (max. 12 Monate), Arbeitslosigkeit (max. 12 Monate)
- Wertschutz: Wertverlust aufgrund Mindererlös bei Verkauf der Immobilie bzw. anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bis max. 20.000 Euro
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- Todesfall: Einmalleistung in Höhe von 12 Monatsraten (max. 18.000 Euro)
- Arbeitsunfähigkeit: versicherte Rate für max. 12 Monate je Versicherungsfall; max. 24 Monate Gesamtleistungsdauer innerhalb eines Vertragsverhältnisses
- Arbeitslosigkeit: versicherte Rate für max. 12 Monate je Versicherungsfall; max. 24 Monate Gesamtleistungsdauer innerhalb eines Vertragsverhältnisses
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| Vertragslaufzeit |
Die Versicherungsdauer ist wählbar. Möglich sind 12 bis 120 Monate. Es kann allerdings mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende eines jeden Monats die Abmeldung von den Gruppenversicherungsverträgen verlangt werden. |
Jahresvertrag (3 Monate Kündigungsfrist zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres), festes Ablaufdatum wählbar (jährliche Kündigungsmöglichkeit bleibt bestehen) |
Jahresvertrag (3 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres) |
Wartezeit
(in der noch kein Leistungsanspruch entsteht) /
Karenzzeit
(leistungsfreie Zeit bei Eintritt des Versicherungsfalls) |
- Schwere Krankheit: 3 Monate / --
- Arbeitsunfähigkeit: -- / 6 Wochen
- Krankenhausaufenthalt: -- / 14 Tage
- Unfallinvalidität, Tod, Pflegefall: -- / --
- Arbeitslosigkeit, Pflege eines Familienangehörigen: 3 Monate / 3 Monate
- Erwerbsminderung wg. BU/EU/DU: -- / --
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- Schwere Krankheit: 3 Monate / --
- Arbeitsunfähigkeit: -- / 6 Wochen
- Krankenhausaufenthalt: -- / 14 Tage
- Unfallinvalidität, Pflegefall: -- / --
- Arbeitslosigkeit, Pflege eines Familienangehörigen: 6 Monate / 3 Monate
- Erwerbsminderung wg. BU/EU/DU: -- / --
- Wertschutz (Arbeitslosigkeit , Scheidung, beruflich bedingter Umzug, Insolvenz): 6 Monate / --
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- Tod: -- / --
- Arbeitsunfähigkeit: -- / 42 Tage
- Arbeitslosigkeit: 3 Monate / 1 Monat
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| Risikoprüfung |
Ausschlussklausel (12/24) – keine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung |
Ausschlussklausel (12/24) – keine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung |
keine Gesundheitsprüfung, dafür Erklärung der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (z.B. bestimmte schwere Erkrankungen, Krankenhausaufenthalt, Arbeitsunfähigkeit von mehr als zusammenhängend10 Arbeitstagen, Kenntnis über bevorstehenden Arbeitsplatzverlust, etc. dürfen bei Vertragsschluss nicht vorliegen) |
| Antragsstellung leicht gemacht |
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